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Fahrradverordnung Fahrradschild Österreich

Fahrradverordnung Österreich

Fahrradverordnung in Österreich – was Du über Deine Pflichten wissen musst

Die Fahrradverordnung Österreich gilt seit dem 1.Mai 2001 und wurde im Oktober 2013 novelliert. Sie bestimmt die Mindestanforderungen, die Dein Fahrrad erfüllen muss, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.

Diverse Studien haben in der Vergangenheit aufgezeigt, dass Fahrräder oftmals nicht tauglich für den Straßenverkehr sind und es dadurch regelmäßig zu Unfällen kommt. Ob fehlende Beleuchtung, technische Mängel oder falsch angebrachte Kindersitze, viele Unfälle, sowie auch Todesfälle sind mangelhaften Sicherheitsvorkehrungen zuzuschreiben. Um dem vorzubeugen, trat also im Jahr 2001 die sogenannte „neue Fahrradverordnung“ in Kraft, welche gewisse Sicherheitsvorkehrungen an Fahrrädern gesetzlich verpflichtet. Um welche Vorkehrungen es sich hierbei handelt und was Fahrradfahrer beachten müssen, fassen wir in diesem Blogbeitrag zusammen.

Die Ausstattung beim Inverkehrbringen Deines Fahrrads

Folgende Sicherheits-Kriterien müssen in Österreich bei jedem verkauften Fahrrad eingehalten werden:

  1. Zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsvorrichtungen mit einer mittleren Bremsverzögerung von 4 m/s2 auf trockener Fahrbahn. Und das bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 20km/h.
  2. Eine Vorrichtung zur Abgabe von akustischen Warnsignalen (Klingel).
  3. Weiße, nach vorne wirkende Rückstrahler.
  4. Rote, nach hinten wirkende Rückstrahler.
  5. Gelbe Rückstrahler an den Pedalen.
  6. Reifen mit weiß oder gelb rückstrahlenden Seitenwänden oder zwischen den Speichen angebrachten Rückstrahlern.
  7. Eigens angebrachter Sitz, Haltevorrichtung, eigenen Pedalen oder Abstützvorrichtung für jede mitgeführte Person, sofern das Fahrrad für mehrere Personen zugelassen ist.
  8. Bremsverzögerung abseits der Fahrbahn mit ausreichendem Wert ohne den Wert  aus Abs. 1 Z 1 (4m/s² bei 20 km/h auf der Fahrbahn) außer Acht zu lassen.
  9. Werden Scheinwerfer oder Rücklicht mit Dynamo betrieben, muss deren Wirkung ab 15 km/h erreicht werden.
  10. Scheinwerfer müssen hellleuchtend und mit dem Fahrrad fest verbunden sein und die Fahrbahn mit weißem oder hellgelbem ruhendem Licht mit einer Stärke von mindestens 100cd beleuchten.
    Das rote Rücklicht muss eine Lichtstärke von mindestens 1cd abgeben. Beide dürfen batteriebetrieben sein.

Muss ich mein Fahrrad auch tagsüber beleuchten?

Die Verwendung und das Mitführen von Lichtern ist untertags nicht notwendig, außer bei schlechter Sicht. Rückstrahler müssen jedoch immer montiert sein. Sind Rückstrahler an den Lichtern montiert, müssen die Lichter also auch tagsüber mitgeführt werden.

fahrradampel grün bei richtiger Ausstattung laut Verordnung

Grünes Licht für Dich und Dein Fahrrad in Österreich, wenn es die oben beschriebenen Mindestanforderungen erfüllt.

Für Rennräder gibt es davon eine Ausnahme, doch zunächst …

Ab wann gilt ein Fahrrad als Rennrad?

Folgende technische Merkmale „muss“ Dein Rad erfüllen um als Rennrad zu zählen:

  • maximales Eigengewicht von 12kg
  • mindestens 630mm äußerer Felgendurchmesser
  • maximal 23mm äußere Felgenbreite
  • Rennlenker

Welche Ausnahme von der Fahrradverordnung gilt für Rennräder?

Wenn Dein Fahrrad als Rennrad zählt, dann darfst du es tagsüber und bei guter Sicht ohne die Ausstattungen unter den Punkten 2 bis 6 benutzen, sprich, ohne Klingel und ohne Strahler.

Vorschriften für Kindersitze für Fahrräder

Kindersitze unterliegen ebenso strengen Vorschriften und müssen sachgerecht und fest montiert werden. Das Mitführen von Kindersitzen ist nur hinter dem Sattel erlaubt, um ein Verletzungsrisiko zu vermindern und die Sicht nicht zu behindern. Kindersitze müssen ebenso ein für Kinder nicht leicht zu öffnendes Gurtsystem, einen höhenverstellbaren Beinschutz, eine Vorrichtung, welche das Gelangen der Beine zwischen die Speichen verhindert sowie eine Stützlehne für den Kopf besitzen. Das Verwenden einer geeigneten Transportkiste für ein oder mehrere Kinder ist zulässig. Transportkisten dürfen vor oder hinter dem Lenker angebracht werden und müssen ein Gurtsystem für jedes mitgeführte Kind haben. Eine Probefahrt vor der Verwendung ist ratsam, da sich die Fahreigenschaften des Rades mit einer solchen Vorrichtung verändern. Für alle Kinder unter 12 Jahren gilt eine Helmpflicht. Schals sollten bei mitgeführten Kindern nicht verwendet werden, da diese bei jeder Art von Vorrichtung in die Speichen geraten können und so schwere Verletzungen hervorrufen. Für Anhänger ist im Handel ein Speichenschutz erhältlich und wird empfohlen. Ebenso wichtig zu beachten ist das mögliche Einklemmen von Fingern der Kinder in den Stahlfedern des Fahrradsattels. Federlose Sattel, aber auch Sattelfederabdeckungen sind auch im Fachhandel erhältlich.

Kind isst Breze in Kindersitz Fahrradverordnung Österreich

Fahrradanhänger und ihre Vorschriften laut Verordnung

Um einen Anhänger am Fahrrad ziehen zu dürfen, sind folgende Vorschriften am Fahrrad einzuhalten:

  • Das muss einen fachgerecht montierten und stabilen Fahrradständer besitzen
  • Der Tretmechanismus des Rades sollte mindestens eine Gangstufe mit einer Entfaltung von maximal 4 Metern pro Kurbelumdrehung aufweisen
  • Werden Kinder mitgeführt, müssen Fahrrad oder Anhänger so ausgerüstet sein, dass ein Berühren der Speichen oder ein Einklemmen von Gliedmaßen zwischen Hinterrad und Radabdeckung nicht möglich ist.

Hier die Vorschriften, denen der Anhänger selbst unterliegt:

  • Eine vom Fahrrad unabhängige Lichtanlage mit einem roten Rücklicht und rotem Rückstrahler hinten, weißem Rückstrahler vorne und jeweils einem gelben Rückstrahler seitlich. Ist der Anhänger breiter als 60cm, so sind vorne und hinten jeweils zwei Rückstrahler, sowie hinten zwei Rücklichter erforderlich.
  • Fahrradanhänger müssen einachsig sein und eine Radblockier-Einrichtung oder Feststellbremse besitzen, die auch beide Räder wirkt.
  • Ist der Anhänger für den Personentransport bestimmt, braucht er eine geeignete Rückhalteeinrichtung, eine mind. 1,5 Meter hohe biegsame Fahnenstange mit rotem Wimpel und eine Vorrichtung zur Abdeckung der Speichen und Radhäuser. Ebenso muss ein Hinausbeugen durch gegebene Vorrichtungen verhindert werden sowie ein Kontakt der Beine mit der Fahrbahn. Es dürfen für den Personentransport nur Anhänger verwendet werden, die auch dafür ausgelegt sind und die Angaben des Herstellers sind einzuhalten.
  • Die Kupplung muss so beschaffen sein, dass der Anhänger beim Kippen des Rades aufrecht bleibt.
  • Verkauft werden dürfen Fahrradanhänger nur mit einer leicht verständlichen Bedienungsanleitung in deutscher Sprache oder bildlicher Darstellung. Dies gilt auch für den Sicherheitshinweis auf Personentransport-Anhängern.

Was gilt für mehrspurige Fahrräder laut Verordnung?

Die Bestimmungen für mehrspurige Fahrräder sind ähnlich wie die für einen mitgeführten Anhänger. Zwei Rücklichter und zwei Rückstrahler in gleicher Höhe sind erforderlich, die Bremsen müssen auf alle Räder und innerhalb einer Achse gleichzeitig und gleichmäßig wirken und für jede mitgeführte Person muss ein eigener Sitz vorhanden sein.

Was ist das maximal erlaubte Ladegewicht bei Fahrrädern??

Das maximale Ladegewicht darf bei einer Beförderung von Lasten oder Personen nicht überschritten werden. Grenzwerte hierfür sind bei mehrspurigen Fahrrädern maximal 250 kg, bei durchgehend- oder auflaufgebremsten Anhängern 100 kg und bei ungebremsten Anhängern 60 kg.

Fazit

Das Einhalten der Vorschriften gemäß der Fahrradverordnung kann herausfordernd sein. Es gibt viel zu beachten, vor allem wenn Anhänger oder Kindersitze mitgeführt werden. Zum Glück sind die notwendigen Vorrichtungen beim Verkauf eines Rades bereits verpflichtend beizulegen. Ist auf alles geachtet, kann die Fahrt sicher angetreten und das Unfallrisiko maßgebend verringert werden.

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